11.12.2019
Antworten zum Klimaschutzprogramm
Klimaschutzprogramm – was ändert sich für Ölheizungen?
Zusammen mit dem Klimaschutzprogramm wurde vom Bundeskabinett auch ein neues Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. Es regelt, wie Heizungen in Zukunft betrieben und modernisiert werden dürfen. Das Gesetz kann sich während des Gesetzgebungsverfahrens noch in einzelnen Inhalten ändern. Die wichtigsten Änderungen nach aktueller Informationslage sind:
- Ab 2026 dürfen neue Öl-Heizungen nur noch in Anlagen installiert werden,
die erneuerbare Energien einbinden, z.B. Photovoltaik oder Solarthermie - Bis Ende 2025 dürfen noch neue Öl-Heizungen installiert werden, die keine erneuerbaren Energien einbinden. Ebenso können bis dahin weiterhin alte Heizkessel gegen effiziente Öl-Brennwertgeräte ausgetauscht werden.
- Dort wo keine erneuerbaren Energien eingebunden werden können und auch kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist, ist der Einbau von ausschließlich mit Öl betriebenen Heizungen auch ab 2026 noch erlaubt
- Bereits vorhandene Ölheizungen dürfen auch nach 2026 noch weiter betrieben werden
- Wenn die Ölheizung bereits mit erneuerbaren Energien kombiniert ist, kann auch in Zukunft jederzeit einen Kesseltausch durchgeführt werden.
- Ab 2021 soll es einen CO2-Preis für fossiles Heizöl geben, der
2021 ca. 3 ct/l betragen wird und dann bis 2025 auf ca. 10 ct/l steigt
Muss ich als Ölheizungsbesitzer aktuell etwas tun?
Nein, es besteht kein spezieller Handlungsbedarf. Wenn Sie aktuell eine Modernisierung Ihrer Heizungsanlage mit Öl-Brennwerttechnik planen, können Sie dies weiterhin umsetzen. Dabei können Sie sich bis Ende des Jahres noch die maximale staatliche Förderung sichern. Wichtig: Die Fördergelder müssen beantragt werden, bevor die Heizungsmodernisierung startet.
Modernisieren und erneuerbare Energien einbinden – wann und wie?
Sowohl eine Heizungsmodernisierung als auch das Einbinden von erneuerbarer Energien tragen dazu bei, den Öl-Verbrauch zu senken und die CO2-Emissionen Ihres Hauses zu verringern. Beide Maßnahmen sind wegen der ab 2021 geplanten CO2-Bepreisung auf fossile Energieträger sehr sinnvoll. Das Einbinden von erneuerbaren Energien kann aber auch nach der Heizungsmodernisierung in einem zweiten Schritt erfolgen. Wichtig dabei: Den zweiten Schritt bereits bei der Modernisierung berücksichtigen und entsprechend einplanen. Ihr Fachbetrieb für Heizungsbau berät Sie gern dazu.
Förderung für die Heizungsmodernisierung – was ändert sich?
Der Einbau von Öl-Brennwertgeräten soll noch bis Ende 2019 staatlich gefördert werden. Ob und in welcher Form es ab 2020 staatliche Förderung für Öl-Brennwertheizungen geben wird, ist zur Zeit noch offen. Für alte Heizungen die nur fossile Energieträger nutzen können, ist eine Austauschprämie geplant.
Details zur Förderung für die ab 2026 vorgeschriebene Kombination von Öl-Brennwert-Heizung und erneuerbaren Energien stehen noch nicht fest. Die Umstellung soll aber mit bis zu 40 Prozent unterstützt werden. Wo dies nicht möglich ist, soll auch ein Gas-Hybridsystem, das anteilig erneuerbare Energien einbindet, gefördert werden.