06.07.2020
BUSCHER-ENERGIE – Sie profitieren von der Umsatzsteuer-Senkung
Am 29.06.2020, hat der Bundestag und der Bundesrat dem Corona-Konjunkturpaket zugestimmt. Für uns als BUSCHER-ENERGIE ist es selbstverständlich, dass wir die steuerlichen Vorteile aus der Umsatzsteuersenkung bis Ende 2020 an Sie, unsere treuen Kunden weitergeben.
Sie profitieren direkt durch günstigere Preise in Ihren gewählten Strom- und Gastarifen. Hiermit unterstützen wir die Zielsetzung der Bundesregierung, dass diese steuerliche Maßnahme bei allen Bürgern ankommt und Sie so im täglichen Umfeld ein wenig entlastet werden. Sie müssen nicht aktiv werden, sondern können sich ganz entspannt zurücklehnen und sich schlicht und einfach freuen.
Wichtig zu wissen:
• Eine zusätzliche Zählerablesung zu den Stichtagen 1.7. oder 31.12.2020
ist nicht notwendig.
• Die Abschläge werden nicht geändert.
• Die temporäre Steuersenkung basiert auf einer gesetzlichen Änderung,
die keinen Einfluss auf die übrigen Preisbestandteile hat.
• Wir werden die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze für die jeweiligen
Zeiträume auf den Jahresabschlussrechnungen transparent ausweisen.
Falls Sie doch noch eine Frage haben sollten,
stehen Ihnen unsere Mitarbeiter weiterhin gerne zu Verfügung:
Herr Thomas Hein Herr Danny Lensing
Tel.: 0202/24670 12 Tel.: 0202/24670 21
Mail: thomas.hein@buscher-energie.de Mail: danny.lensing@buscher-energie.de
Herzliche Grüße
Ihr Team von BUSCHER-ENERGIE